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   BSG, 10.12.1975 - 9 RV 246/74   

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BSG, 10.12.1975 - 9 RV 246/74 (https://dejure.org/1975,3237)
BSG, Entscheidung vom 10.12.1975 - 9 RV 246/74 (https://dejure.org/1975,3237)
BSG, Entscheidung vom 10. Dezember 1975 - 9 RV 246/74 (https://dejure.org/1975,3237)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Revisionszulassung zur Prüfung der Frage, ob und wie ein spezieller Erfahrungssatz bei der Beurteilung von Lebensverhältnissen anzuwenden ist

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulassung der Revision - Offenbare Gesetzeswidrigkeit - Beurteilung von Lebensverhältnissen - Anwendung von Erfahrungssätzen - Lösung vom Beruf - Einfluß der Schädigung - Berufsschadenausgleich

Papierfundstellen

  • BSGE 41, 65
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 10.10.1972 - 9 RV 748/71

    Anspruch auf Berufsschadensausgleich

    Auszug aus BSG, 10.12.1975 - 9 RV 246/74
    Den vom Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 10. Oktober 1972 (9 RV 748/71) aufgestellten allgemeinen Erfahrungssatz, bei Kleinbetrieben um etwa 9 ha könne wegen der allgemein ungünstigen Lage in der Landwirtschaft regelmäßig ein schädigungsbedingter Einkommensverlust nicht festgestellt werden, habe sich das LSG in den von ihm angeführten Fällen anhand von Sachver-' ständigengutachten zu eigen gemacht, während es im vorliegenden Fall unter Bezugnahme auf diese Rechtsprechung zu einem gegenteiligen Ergebnis gelange.

    Eine solche Gegenüberstellung ist in den Urteilen beider Vorinstanzen unterblieben; die bei Ansprüchen auf Berufsschadensausgleich vorweg zu prüfende Frage, ob überhaupt ein konkreter, betragsmäßig nachzuweisender wirtschaftlicher Schaden vorliegt (vgl. BSG 29, 208, 212; 37, 80, 82, 87; BSG, Urt. vom 15.12.1970, BVBl 1971, 95; Urt. vom 10.10.1972 » 9 RV 748/71 -), ist demnach offengelassen worden.

    Was das LSG in den Gründen des angefochtenen Urteils zur strukturellen Schßihwng von kleinen bandwirtschaftsbetrieben (unterhalb einer existenzsichernden Mindestgröße, seien es nun 40, 30 oder 20 ha) ausgeführt hat, entspricht Feststellungen, die auch außerhalb Hessens getroffen werden konnten (z.B. Nordrhein-Westfalen: BSG, Urt. vom 10.10.1972, 9 RV 748/71 und das darin bestätigte Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 5.8.1971).

  • BSG, 07.08.1975 - 10 RV 313/74

    Bindung des BSG - Revision - Gesetzeswidrige Zulassung der Revision - Grundlage

    Auszug aus BSG, 10.12.1975 - 9 RV 246/74
    Anlaß hierfür bietet schon die Ähnlichkeit des hier zu entscheidenden Falles mit der Revisionssache 10 RV 313/74, worin das BSG mit dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 7. August 1975 entschieden hat, die offenbar gesetz- Überprüfung.

    Problem des Einkommensverlustes in der Landwirtschaft gesammelt hat (so BSG, Urt. vom 7.8.1975 - 10 RV 313/74 -), könnte freilich bezweifelt werden, ob das LSG im vorliegenden Fall wirklich von der Revisionsentscheidung nicht doch eine Klärung von Tatfragen erwartet.

  • BVerwG, 23.06.1975 - VII C 45.73

    Zulassung der Revision - Grundsätzlichkeit - Hilfsbegründung des Berufungsurteils

    Auszug aus BSG, 10.12.1975 - 9 RV 246/74
    Solche Zweifel, deren Berechtigung der Senat nicht verkennt, sind aber jedenfalls noch nicht geeignet, die Revisionszulassung als "offenbar" gesetzwidrig (BSG 10, 240; Urt. vom 7.8.1975) zu qualifizieren und damit die auf den Prinzipien der Rechtsmittelklarheit und Rechtsmittelsicherheit beruhende Bindung des Revisionsgerichts an die von der Vorinstanz ausgesprochene Zulassung (vgl. BVerwG, Beschl. vom 23.6.1975 - MDR 1975, 868 m.w.Nachw.) zu durchbrechen.
  • BSG, 21.03.1969 - 9 RV 730/67

    Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Berufsschadensausgleich nach BVG § 30

    Auszug aus BSG, 10.12.1975 - 9 RV 246/74
    Eine solche Gegenüberstellung ist in den Urteilen beider Vorinstanzen unterblieben; die bei Ansprüchen auf Berufsschadensausgleich vorweg zu prüfende Frage, ob überhaupt ein konkreter, betragsmäßig nachzuweisender wirtschaftlicher Schaden vorliegt (vgl. BSG 29, 208, 212; 37, 80, 82, 87; BSG, Urt. vom 15.12.1970, BVBl 1971, 95; Urt. vom 10.10.1972 » 9 RV 748/71 -), ist demnach offengelassen worden.
  • BSG, 25.01.1974 - 10 RV 261/73

    Schädigungsunabhängiger Nachschaden

    Auszug aus BSG, 10.12.1975 - 9 RV 246/74
    Schließlich habe das LSG, obwohl gemäß @ 30 Abs. 3 BVG nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 25. Januar 1974, BSG 37, 80 = SozR 3100 Nr. 1) zunächst ein konkreter betragsmäßig nachzuweisender wirtschaftlicher Schaden gefordert werde, ohne nähere Prüfung die Gewährung des Berufsschadensausgleichs unter Zugrundelegung der Leistungsgruppe 2 zuerkannt.
  • BSG, 16.09.1970 - 10 RV 627/68

    Grundsätzliches zum Schadensausgleich der Witwe und dem Verhältnis dieser

    Auszug aus BSG, 10.12.1975 - 9 RV 246/74
    Einen Teilausschnitt aus diesem Bereich bilden die für bestimmte Personenkreise typischen wirtschaftlich-sozialen Geschehensabläufe, wie beispielsweise für die in den Gebie- ten östlich der Bundesrepublik angesiedelt gewesenen selbständigen Landwirte der Verlust des Landwirtschaftsbetriebes durch Vertreibung oder Flucht mit der in den meisten Fällen gegebenen Unmöglichkeit, einen solchen Betrieb im Bundesgebiet wieder zuerlangen (vgl. BSG 32, 1, 7; 34, 216, 220; SozR 3100 % 30 Nr. 7).
  • BSG, 30.07.1959 - 10 RV 139/59

    Anspruch auf Versorgung wegen Epilepsie - Wehrdienstbedingter Schlafentzug -

    Auszug aus BSG, 10.12.1975 - 9 RV 246/74
    Solche Zweifel, deren Berechtigung der Senat nicht verkennt, sind aber jedenfalls noch nicht geeignet, die Revisionszulassung als "offenbar" gesetzwidrig (BSG 10, 240; Urt. vom 7.8.1975) zu qualifizieren und damit die auf den Prinzipien der Rechtsmittelklarheit und Rechtsmittelsicherheit beruhende Bindung des Revisionsgerichts an die von der Vorinstanz ausgesprochene Zulassung (vgl. BVerwG, Beschl. vom 23.6.1975 - MDR 1975, 868 m.w.Nachw.) zu durchbrechen.
  • BSG, 08.05.1981 - 9 RV 24/80

    Berufsschadensausgleich - individuelle Berechnung - Pauschalierung -

    Schließlich ist weder ein Erfahrungssatz kenntlich gemacht noch sind entsprechende Erfahrungsquellen angegeben, die belegen, daß der Kläger ohne die Schädigungsfolgen vor und nach der Übersiedlung als Angestellter der Leistungsgruppe III tätig gewesen wäre (BSG SozR Nr. 87 zu § 128 SGG; SozR 1500 § 62 Nr. 3; SozR 1500 § 128 Nr. 4 und 15; SozR 3640 § 3 Nr. 2; BSGE 41, 65 = SozR 3100 § 30 Nr. 10).

    Eine vor der Schädigung innegehabte Berufsstellung genießt Versorgungsschutz und ist dementsprechend nur dann relevant, wenn sie danach überhaupt noch von realer Bedeutung sein kann (BSGE 34, 216, 220 = SozR Nr. 58 zu § 30 BVG; BSGE 40, 49, 51 = SozR 3100 § 30 Nr. 7; BSGE 41, 65, 67 = SozR 3100 § 30 Nr. 10; SozR 3100 § 30 Nr. 48 und 49; zu § 40 a: SozR Nr. 4, 8, 12 zu § 40 a BVG).

  • BSG, 17.12.1997 - 9 RV 23/96

    Besonderes berufliches Betroffensein beim Berufsschadensausgleich

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Senat in den Urteilen BSGE 74, 195, 197 = SozR 3100 § 30 Nr. 10 und SozR 3-3100 § 30 Nr. 16 auf S 38 angesprochenen Verwaltungspraxis der Versorgungsämter, wonach beim Berufswechsel eines Beschädigten in der Regel dessen plausible Behauptung genügt, die Schädigungsfolgen seien für den Berufswechsel maßgeblich gewesen.
  • BSG, 04.02.1976 - 9 BV 342/75

    Vom LSG veranlaßte Vergleichsberechnung - Einstufung in Leistungsgruppe 2 -

    Das SG hielt diese Einstufung für richtig und konnte deshalb davon absehen, rechnerisch ermitteln zu lassen, ob bei Zugrundelegung der Leistungsgruppe II überhaupt ein ausgleichsfähiger "Schaden" vorliegen würde; eine solche Ermittlung wäre aber vorzunehmen das SG als Grundlage des Anspruchs ein Vergewesen, wenn gleichseinkommen nach Leistungsgruppe II angesehen hätte (vgl. BSG Urt. vom 40.42.4975, 9 RV 246/74).
  • BSG, 24.08.1982 - 9a RV 4/82

    Berufsschadensausgleich - Beruf iS des Paragraph 30 Abs 3 und 4 BVG

    Dieser Art der Unterordnung des Sachverhalts unter den gesetzlichen Tatbestand ist nicht beizupflichten (vgl zB BSG SozR Nr. 114 zu 9 1246 RVG; BSGE 30, 167, 181 ff = 502 R Nr. 79 zu 5 1246 RVO; BSGE 36, 35, 36 ff = SozR Nr. 40 zu 5 548 RVG; BSGE 37, 282, 283 ff = SozR 3200 5 81 Nr. 1; BSGE 41, 65, 67 f = SozR 5100 5 30 Nr. 10; BSGE 48, 228, 250 f = SozR 2200 5 548 Nr. 46; BSG30. März 1982 2 RU 90/80).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RV 6/84

    Fiktion der Witwenbeihilfe bei mindestens 5 Jahre Anspruch auf

    Der Berufsschadensausgleich setzt einen konkreten, betragsmäßig faßbaren wirtschaftlichen Schaden in der Person des Beschädigten zu dessen Lebzeiten voraus (BSGE 41, 65, 67 : SozR 3100 $ 30 Nr. 10).
  • BSG, 05.03.1980 - 9 RV 11/79

    Berufsschadensausgleich - Legaldefinition des Einkommensverlustes - Kleinlandwirt

    Ein schädigungsbedingter Einkommensverlust als Voraussetzung für einen Berufsschadensausgleich nach BVG § 30 Abs. 3 muß konkret festzustellen sein (vgl BSG vom 1975-12-10 9 RV 246/74 = SozR 3100 § 30 Nr. 10).
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